Neuer Internetauftritt zum Jubiläum!
Die Fahrberechtigung mit 17 ist an bestimmte Auflagen gebunden:
- Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer erwachsenen Begleitperson fahren
- Diese erwachsene Begleitperson muss namentlich in die Prüfbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, mehrere erwachsene Begleiter einzutragen
- Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein
- Die erfahrenen Erwachsenen müssen mindestens fünf Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder eine entsprechende deutsche oder EU/EWR-Fahrerlaubnis besitzen
- Die Begleiter dürfen nur einen Punkt im Fahreignungsregister vorweisen
- Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland und in Österreich gültig.