Klasse A: Motorrad
Kein Vorbesitz, direkt ab 24 Jahren, mit Vorbesitz ab 20 Jahre
Klasse A:Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Bei Direkteinstieg beträgt das Mindestalter 24 Jahre
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 beträgt das Mindestalter 20 Jahre und es ist eine praktische Prüfung erforderlich