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Archiv für Juni 2009

30 Jahre Fahrschule Karlheinz Meyer

14. Juni 2009 Kommentare aus

Neuer Internetauftritt zum Jubiläum!

Führerschein mit 17

14. Juni 2009 Kommentare aus

Die Fahrberechtigung mit 17 ist an bestimmte Auflagen gebunden:

  • Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer erwachsenen Begleitperson fahren
  • Diese erwachsene Begleitperson muss namentlich in die Prüfbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, mehrere erwachsene Begleiter einzutragen
  • Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein
  • Die erfahrenen Erwachsenen müssen mindestens fünf Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder eine entsprechende deutsche oder EU/EWR-Fahrerlaubnis besitzen
  • Die Begleiter dürfen nur drei Punkte im Verkehrszentralregister vorweisen
  • Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig. Die Jugendlichen dürfen im Ausland noch nicht selber fahren